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Unser Notar ist eine unabhängige und neutrale Person, die hoheitliche Aufgaben wahrnimmt. In allen notariellen Angelegenheiten unterstützten wir Sie umfassend sowohl im privaten und geschäftlichen Bereich.
Im Allgemeinen erfüllt der Notar folgende Aufgaben für Sie:
Beurkundungen
Der Notar beurkundet Rechtsgeschäfte und stellt damit sicher, dass diese formell korrekt und rechtssicher abgeschlossen werden. Dazu gehört beispielsweise die Beurkundung von Kaufverträgen, Testamentserrichtungen, Erbverträgen, Eheverträgen, Schenkungsverträgen, Gesellschaftsverträgen, Umwandlungen und Grundstücksübertragungen.
Beglaubigungen
Der Notar kann Dokumente beglaubigen, indem er die Echtheit von Unterschriften und Abschriften bestätigt. Beglaubigte Dokumente haben einen höheren Beweiswert vor Gericht und Behörden.
Beratung und Rechtsklärung
Der Notar berät und informiert die Beteiligten neutral über die rechtlichen Konsequenzen ihrer geplanten Rechtsgeschäfte. Er klärt Fragen, erläutert Risiken und gibt rechtlichen Rat, um sicherzustellen, dass die Parteien die Auswirkungen ihrer Handlungen vollständig verstehen.
Verwahrung und Treuhandtätigkeiten
Der Notar verwahrt wichtige Urkunden und Dokumente wie Testamente, Gesellschaftsverträge oder Grundbuchunterlagen in einem sicheren Notariatsarchiv. Zudem kann der Notar als Treuhänder fungieren, der Gelder oder andere Vermögenswerte für Dritte verwaltet und verwahrt.
Erbschaftsangelegenheiten
Der Notar unterstützt bei der Vorbereitung und Abwicklung von Erbschaften durch Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen, aber auch bei der Abwicklung einschließlich der Erstellung von Erbscheinen. Er sorgt für eine ordnungsgemäße Verteilung des Nachlasses und regelt die Übertragung von Eigentum.
Grundbuchangelegenheiten
Der Notar ist zuständig für die Eintragung von Grundstücksrechten und Belastungen im Grundbuch. Er erstellt Grundbuchanträge, beurkundet Grundstückskaufverträge und sorgt für die rechtssichere Übertragung von Eigentum.
Handelsregisteranmeldungen
Der Notar unterstützt durch Entwürfe und Beglaubigungen im Handelsregisterverkehr. Das Handelsregister ist eine Einrichtung von zentraler Bedeutung für die Sicherheit und Verlässlichkeit im Geschäftsverkehr. Das Handelsregister und die zur Eintragung eingereichten Unterlagen und Begleitdokumente (Registerakten) sind für jedermann öffentlich zugänglich.
Daher müssen Unternehmen, unabhängig von der Rechtsform, bestimmte Daten anmelden, wie z. B. Firma, Sitz, Zweigniederlassungen, Geschäftsführer und erteilte Prokura. Darüber hinaus legen das Handelsgesetzbuch, GmbH-Gesetz, Aktiengesetz und weitere Spezialgesetze weitere Vorschriften über Umstände und Tatsachen fest, die eintragungspflichtig oder zumindest eintragungsfähig sind. Derartige Anmeldungen bedürfen grundsätzlich der notariellen Beglaubigung.
Diese Aufgaben verdeutlichen, dass ein Notar eine wichtige Rolle bei der Sicherung von Rechtsverbindlichkeit und Rechtssicherheit spielt. Die genauen Aufgaben können je nach nationaler Gesetzgebung und Rechtsordnung variieren. Wir beraten Sie gern.